Monatsarchive: August 2015

Immobiliarkreditvermittler nach § 34i GewO: „Alte-Hasen“ müssen Immobilienmakler und Darlehensvermittler sein

Wer zukünftig als Immobiliarkreditvermittler von der Übergangsvorschrift, der Alte-Hasen-Regelung, profitieren möchte, muss eine Erlaubnis als Immobilienmakler und als Darlehensvermittler haben. Übergangsvorschrift für „Alte-Hasen“ Im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar … Weiterlesen

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