„Deutsche Unternehmen scheißen auf Datenschutz“

Oops, da hat neulich einer meiner Gesprächspartner deutliche Worte gefunden und ist im Eifer über das Ziel hinaus geschossen. Es ging nämlich darum, dass ein Unternehmen in einer Stellenausschreibung die Bewerbung per E-Mail zur Pflicht erhob:

„Dann freuen wir uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, die Sie uns bitte per E-Mail, vorzugsweise in einem PDF-Dokument, … zukommen lassen.“

Bei Bewerberdaten handelt es sich um personenbezogene Daten, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz besonders zu schützen sind.

Wie dem auch sein mag, ein potentieller Bewerber wird kaum im Vorfeld seiner Bewerbung beim anvisierten Arbeitgeber auf die Einhaltung einer datenschützenden Bewerbungsmöglichkeit drängen; das Verständnis des Arbeitgebers hierfür wird sich Grenzen halten.

Es liegt daher nahe, von einem Verbot dahingehend auszugehen, dass der Arbeitgeber eine Pflicht zur Bewerbung per E-Mail statuieren kann. M.E. ist immer auch eine Bewerbung entweder auf dem Postweg oder über einen verschlüsselten Online-Zugang zu ermöglichen. Dem Bewerber muss die Wahl bleiben.

Daneben ist der Bewerber darauf hinzuweisen, dass E-Mails zwar massenhaft, aber offen lesbar verschickt werden. Nur wenn dieser Hinweis bereits im Stellenangebot zu finden ist, kann vom Einverständnis des Bewerbers gerade mit dieser Versandart ausgeganegn werden.

Ein Aspekt sollte auch noch betrachtet werden:

Verwaltet der Arbeitgeber die Bewerbungsdaten unstrukturiert, also ohne sie in einer Datenbank abzulegen und den Entscheidern hierüber zugänglich zu machen, so sind nach Ablauf der üblichen Fristen alle Kopien der Bewerbungsdaten zu löschen, und zwar bei allen Personen, denen sie zugänglich gemacht wurden. Ausserdem betrifft diese Pflicht zu Löschung auch alle Dateien auf Back-up-Medien.

Man sieht, dass der Arbeitgeber nicht nur einseitig seine Zeitersparnis bei der Bewerbungsbearbeitung im Auge haben sollte, sondern auch die Interessen der Bewerber ernst nehmen, denn allzu schnell kann ein abgelehnter Bewerber durch einige einfache Anfragen äußerst unangenehme und mit ordentlich Zeitaufwand zu bearbeitenden Maßnahmen auslösen, die womöglich dann auch die zuständige Aufsichtsbehörde interessieren.

Ihr,

Michael Hilpüsch
-Rechtsanwalt –

awoka versicherungsblog
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www.awoka.de

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