In der „Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) „ organisierte Versicherungsmakler haben dem Vorstand der Condor Versicherung, Claus Scharfenberg, einen ganzen Schwung „Vermittlungsvereinbarungen“ zurückgeschickt. Das Konvolut aus den 62 Seiten starken Vereinbarungen, die die Versicherungsmakler mit Wirkung ab dem 1.3.2015 unterzeichnen sollten, wurde am 25.3.2015 der Filialdirektion Berlin übergeben.
Hierüber berichtet die Fachzeitschrift „Portfolio International“ in einem Bericht vom 26.3.2015.
Hintergrund sind aus Sicht eines unabhängigen Versicherungsmaklers zahlreiche unannehmbare Vertragsregelungen, weshalb die angedachte 62-Seiten-Vereinbarung eher an einen Versicherungsvertretervertrag erinnert, so der Michael Otto, der 2. Stellvertretende Vorsitzende der IGVM.
Was alles an der Vereinbarung zu monieren ist, hat die IGVM in einem Beitrag vom 23.3.2015 zusammengefasst. Die IGVM kommt zu dem Ergebnis:
„Dieses Vertragswerk ist inakzeptabel und daher haben wir unser Verbandsmitglied beauftragt, Ihnen dieses Machwerk als Altpapier wieder zukommen zu lassen.“
Der gesamte Vorgang zeigt, dass das deutsche Vermittlerrecht perspektivisch einer weiteren Reform bedarf: Die dezidierte gesetzliche Regelung des Verhältnisses zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern, die ja als treuhänderähnliche Sachwalter (zum Sachwalterurteil des BGH) die Interessen ihrer Kunden wahrzunehmen haben. In diesem Zusammenhang ist auch über einen Kontrahierungszwang für Versicherungsunternehmen ernsthaft nachzudenken, damit die größte unabhängige Vermittlergruppe nicht immer mehr zum Spielball der Versicherungskonzerne wird.
Es grüßt Sie freundlich, Ihr
Michael Hilpüsch
– Rechtsanwalt –
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