Blogparade – Wunsch-BU

Matthias Helberg, seines Zeichens Versicherungsmakler und mit seiner Analyse „Avanti dilettanti“ zu unzweifelhaftem Ruhm gekommen, eröffnet nach der Kritik-Runde nun ein Wunschkonzert mit dem Titel

„Mitmachen: So wünsche ich mir die Berufsunfähigkeitsversicherung! Blogparade WunschBU“

http://www.helberg.info/blog/2013/10/mitmachen-so-wuensche-ich-mir-die-berufsunfaehigkeitsversicherung-blogparade-wunschbu/

Eine gute Idee, bei der ich gerne mitmache.

Also:

 1. Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen

Mich hat in meinem Berufsleben als Vermittler immer geärgert, wenn Menschen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen konnten, weil der Beitrag für eine BU in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu ihrem Nettoeinkommen stand. Das waren z.B. jede Art von Pflegeberufe, oft Krankenschwestern, Heilerziehungspfleger, Altenpfleger und Helfer aus diesen Berufsbildern. Die Beiträge waren hoch, die Versicherungsdauer verkürzt, oft auf das 55. Lebensjahr.

Ich wünsche mir deshalb, dass das exzessive Ausdifferenzieren der Berufsgruppen 1 und 2 in z.B. BG 1, 1+, 1++, A1+A+, usw., verbunden mit immer weiteren, letztlich marginalen Beitragsenkungen, aufhört.

Vielmehr sollen alle in eine Berufsgruppe gepackt werden, damit die, die jetzt in BG 3 oder 4 wären, sich überhaupt eine BU leisten können und die in BG 1 und 2 einfach nur ein paar Euro mehr bezahlen.

Das hätte nämlich auch den Effekt, dass diejenigen in BG 1, 1+, 1++ usw., also all die Diplom-Ingenieure am Schreibtisch, Kammerberufler (u.a. Rechtsanwälte, Steuerberrater), Ärzte etc., ihre Absicherung auch wieder wertschätzen könnten. Denn allzu oft kommt das Argument, dass die Wahrscheinlichkeit selbst „BU-zu-werden“ ja angesichts der lächerlichen Prämie ebenfalls total niedrig und deswegen die empfohlene BU ja wohl überflüssig sei.

 2. Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Arbeitseinkommen ersetzen. Genau das soll eine Krankentagegeldversicherung auch. Jetzt werden aber immer wieder Versicherungsnehmer damit gepiesackt, dass plötzlich weder die eine, noch die andere dieser Versicherungen zahlt. Hier muss ebenfalls eine generelle Lösung her, damit auch in einer Übergangsphase das Einkommen gesichert ist.

3. Keine BU ohne Rechtsschutz

In der Privathaftpflicht bei der Forderungsausfalldeckung geht es ja auch: es ist eine Rechtsschutzversicherung mit eingebaut, die die Durchsetzung ausgefallener Ansprüche ermöglicht. Das kann bei der BU auch gehen. Am besten wenn gleich Stundenhonorare gedeckt sind, um Waffengleichheit herzustellen  –  und, na klar,  auch VersicherungsberaterInnen miteinbezogen werden.

So!

¡No pasarán!

 

Ihr,

Michael Hilpüsch
-Rechtsanwalt –

awoka versicherungsblog
kanzlei@awoka.de
www.awoka.de

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