Keine Beamten-Beihilfe für eine „Orthokin-Therapie“ nach einem Bandscheibenvorfall

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 17.01.2014 entschieden, dass für eine „Orthokin-Therapie“ nach einem Bandscheibenvorfall keine Beihilfe gewährt wird und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Bei der Orthokin-Therapie wird aus Eigenblut ein Präparat gewonnen und dem Patienten wieder zugeführt. Die Therapie ist wohl weitverbreitet, aber schon länger umstritten und hat auch schon zu diversen Rechtsstreitigkeiten geführt.

Ihr,

Michael Hilpüsch
-Rechtsanwalt –

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