Krankenkassenbeitrag 2014 für hauptberuflich Selbständige

In der GKV berechnen sich die monatlichen Beiträge für Selbstständige prozentual auf der Grundlage der sog. Beitragsbemessungsgrundlage, die im Jahr 2014 4.050,00 EUR (2013: 3.937,50 EUR, +2,86%) beträgt.

Der Beitragssatz ist 14,9%.

Der monatliche Beitrag für 2014 beläuft sich also auf

4.050,00 EUR x 14,9% = 603,45 EUR.

Das ist auch der Höchstbeitrag.

Neben dem Beitrag zur GKV ist auch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu zahlen. Sie wird auch soziale Pflegeversicherung oder Pflegepflichtversicherung (PPV) genannt.

Die Beiträge auf Basis der Beitragsbemessungsgrundlage berechnen sich wie folgt:

4.050,00 EUR x 2,3% = 93,15 EUR (ohne Kind)

4.050,00 EUR x 2,05% = 83,03 EUR (mit Kind).

Im Jahr 2014 sind also für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung folgende Höchstbeiträge zu zahlen:

GKV 603,45 EUR + PPV 93,15 EUR = 696,60 EUR (ohne Kind)

GKV 603,45 EUR + PPV 83,03 EUR = 686,48 EUR (mit Kind).

Die untere Grenze ist der Mindestbeitrag

Wenn Sie geringere Einnahmen haben, kann der Beitrag angepasst werden. Maßgeblich ist bei Selbständigen das Einkommen nach dem Steuerbescheid des letzten Jahres. Allerdings schwankt der Beitrag nicht monatlich, wenn man schwankendes Einkommen hat. Zur Änderung muss wieder der Steuerbescheid vom Vorjahr vorgelegt werden.

Der Mindestbetrag berechnet sich 2014 aus einer Beitragsbemessungsgrundlage von 2.073,75 EUR (2013: 2.021,25 EUR). Liegt Ihr Einkommen darunter, müssen Sie als hauptberuflicher Selbständiger dennoch folgenden Beitrag entrichten:

2.073,75 x 14,9% = 308,99 EUR.

Im Jahr 2014 sind also für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung folgende Mindestbeiträge zu zahlen:

GKV 308,99 EUR + PPV 47,70 EUR = 356,69 EUR (ohne Kind)

GKV 308,99 EUR + PPV 42,51 EUR = 351,50 EUR (mit Kind).

Der GKV-Beitrag für Kranken- Pflegeversicherung für einen hauptberuflich Selbständigen liegt 2014 also zwischen 351,50 EUR und 696,60 EUR.

 

Ihr,

Michael Hilpüsch
-Rechtsanwalt –

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